Selbstständige
Sie sind seit Kurzem selbstständig oder beginnen eine neue Selbstständigkeit? Wie geht Ihr Krankenversicherungsschutz weiter?
Als Selbstständige können Sie Ihre bereits bei der BKK B. Braun Melsungen AG bestehende Versicherung freiwillig fortsetzen.
Beiträge für Selbstständige
Bei der Krankenversicherung gilt der ermäßigte Beitragssatz. Er beträgt derzeit bundeseinheitlich 14,9 % und zur Pflegeversicherung 1,95 % (bzw. 2,2 % für Kinderlose).
Beitragsberechnung
Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dazu gehören neben dem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit zum Beispiel auch die Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen. Maßgebend ist immer der letzte Einkommenssteuerbescheid.
Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige
Die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige beträgt monatlich 1.968,75 Euro. Aus diesem Mindestentgelt berechnen sich folgende Beiträge:
| Versicherungsart | Beitrag in Euro |
|---|---|
| Krankenversicherung | 293,34 |
| Pflegeversicherung | 38,39 |
| Pflegeversicherung (Kinderlose) | 43,31 |
| gesamt | 331,73 |
| gesamt (Kinderlose) | 336,65 |
Höchstbeiträge bei monatlichen Einnahmen von 3.825,00 Euro und mehr
| Versicherungsart | Beitrag in Euro |
|---|---|
| Krankenversicherung | 569,93 |
| Pflegeversicherung | 74,59 |
| Pflegeversicherung (Kinderlose) | 84,15 |
| gesamt | 644,52 |
| gesamt (Kinderlose) | 654,08 |
Krankengeldanspruch
Über die Möglichkeit, sich als Selbstständiger mit einem gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche versichern zu lassen, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Sie haben Fragen? Ich berate Sie gern.
Birgit Körber
Finanz- u. Rechnungswesen (Teamleitung)
- Telefonnummer: 05661 71-1465
- Faxnummer: 05661 71-9466
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