Mitglied werden
Eine Familie eine Krankenkasse – nutzen Sie Ihre Vorteile
Die Mitgliedschaft in der BKK B. Braun Melsungen AG ist noch immer etwas ganz Besonderes, denn wir haben uns ausschließlich auf die Betreuung von Mitarbeitern der B. Braun-Gruppe und deren Ehepartnern, familienversicherten Kindern sowie Kindern, die aus der Familienversicherung ausscheiden, spezialisiert.
Der schnelle Weg zur BKK – so funktioniert´s:
Wir haben Sie mit unseren Service- und Leistungsangebot überzeugt? Mit nur zwei Schritten werden Sie Mitglied der BKK B. Braun Melsungen AG.
Erster Schritt:
Bitte kündigen Sie Ihrer bisherigen Krankenkasse und fordern Sie eine Kündigungsbestätigung an. Gerne können Sie hierfür unseren Kündigungsvordruck verwenden. Einfach andrucken und ausfüllen.
Kündigungsvordruck
Zweiter Schritt:
Für Ihre Mitgliedschaft senden Sie uns bitte einen ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag zu. Bitte reichen Sie die Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen Krankenkasse ein, sobald Ihnen diese vorliegt.
Aufnahmeantrag
Sie möchten Ihren Ehegatten oder Ihr Kind kostenfrei mitversichern? Lesen Sie mehr dazu unter Familienversicherung oder senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Familienversicherung mit.
Antrag auf Familienversicherung
Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer jetzigen Krankenkasse zum Ende des übernächsten Monats (z. B. im Juni zum 31. August) kündigen, können Sie bereits ab 1. September bei uns versichert sein. Nach dem Kassenwechsel sind Sie 18 Monate an uns gebunden (Bindungsfrist). Die schriftliche Kündigungsbestätigung durch die bisherige Krankenkasse muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen vorliegen.
Sonderkündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag (erstmalig) erhebt bzw. diesen erhöht oder die Höhe eventueller Prämien reduziert. Die übliche Bindungsfrist von 18 Monaten entfällt dann.
Das Sonderkündigungsrecht muss bis zur erstmaligen Fälligkeit des (neuen) Beitrags ausgeübt werden und wird dann mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam.
Wechsel des Arbeitgebers
Ein Wechsel des Arbeitgebers löst nicht automatisch ein neues Wahlrecht aus. Auch hier müssen Sie die üblichen Kündigungsmodalitäten beachten.
Erstmalige Beschäftigung
Wenn Sie erstmalig eine Beschäftigung (z. B. Ausbildung, beruflicher Wiedereinstieg) aufnehmen oder in den letzten 18 Monaten nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren (z. B. Sie waren als Angehöriger mitversichert), können Sie sich sofort mit Beginn der Beschäftigung bei uns versichern.
Einmal = immer BKK B. Braun
Gleich ob Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, arbeitslos werden oder in Rente gehen, selbstverständlich können Sie bei uns – Ihrer BKK B. Braun Melsungen AG – versichert bleiben.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern.
Sandra Keßler
Meldungen/Versicherungen
- Telefonnummer: 05661 71-1728
- Faxnummer: 05661 71-9479
- sandra.kessler@bkk-bbraun.de
Tanja Merk
Meldungen/Versicherungen
- Telefonnummer: 05661 71-1728
- Faxnummer: 05661 71-9479
- tanja.merk@bkk-bbraun.de
Carina Kühlborn
Meldungen/Versicherungen
- Telefonnummer: 05661 71-1891
- Faxnummer: 05661 71-9469
- carina.kuehlborn@bkk-bbraun.de