BKK CashBack - Wahltarif
Sie sind von Natur aus ein kerngesunder Mensch und nehmen im Jahr keinerlei Leistungen bzw. nur Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Arzt in Anspruch? Dann ist der Wahltarif BKK CashBack genau das Richtige für Sie.
Voraussetzung
Ein Zwölftel Ihres Arbeitnehmerbeitrages können wir Ihnen erstatten, wenn Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, keine Leistungen im Kalenderjahr in Anspruch genommen haben. Alle Vorsorgeuntersuchungen sind hiervon natürlich ausgenommen.
Ihre Vorteile im Überblick
- Sie erhalten eine Prämienzahlung in Höhe von einem Zwölftel Ihres Arbeitnehmerbeitrages.
- Alle Vorsorgeuntersuchungen sind hiervon natürlich ausgenommen.
- Kinder unter 18 Jahren können nach wie vor alle Leistungen in Anspruch nehmen, ohne dass Sie Ihre Prämienzahlung gefährden.
So können Sie teilnehmen
Sie können BKK CashBack wählen, wenn Sie als Mitglied der BKK B. Braun im abgelaufenen Kalenderjahr länger als drei Monate bei uns versichert waren.
Bitte senden Sie uns hierfür die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung zu.
Beitrittserklärung zum Wahltarif BKK CashBack herunterladen
Bitte beachten Sie:
Natürlich können Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, weiterhin Leistungen in Anspruch nehmen. Es entfällt lediglich die Prämienzahlung für das Jahr.
Mit Ihrer Entscheidung für diesen Wahltarif binden Sie sich auch für ein Jahr an uns.
Die Prämienauszahlung erfolgt im dritten Quartal des darauffolgenden Jahres. Entscheiden Sie sich im Laufe eines Kalenderjahres für diesen Tarif, wird die Prämie anteilig für das Beitrittsjahr berechnet.
Sie haben Fragen? Ich berate Sie gern.
Andrea Adler
Vertragsmanagement (Teamleitung)
- Telefonnummer: 05661 71-1341
- Faxnummer: 05661 71-9465
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