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Vorsorge und Rehabilitation

 

Man unterscheidet zwischen Vorsorgeleistungen, die eine Schwächung der Gesundheit beheben sollen, und Rehabilitationsleistungen, die eine bereits bestehende Krankheit oder Behinderung beseitigen oder lindern sollen. Sie können entweder stationär oder ambulant durchgeführt werden.
Die Kosten für ambulante oder stationäre Vorsorge sowie Rehabilitationsleistungen werden von uns, bei Vorlage von bestimmten medizinischen Voraussetzungen, übernommen. Der Anspruch besteht bei ambulanten Vorsorgeleistungen alle 3 Jahre und bei stationären Maßnahmen alle 4 Jahre.

Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

Bei diesen Leistungen (früher Badekur genannt) werden bestimmte örtliche Gegebenheiten (z. B. Heilquellen, Klima) an anerkannten Kurorten genutzt. Für Unterkunft und Verpflegung sorgen Sie als Versicherter selbst. Wir tragen die Kosten für die kurärztliche Behandlung einschließlich der verordneten Arzneimittel sowie für kurortspezifische Heilmittel (z. B. Bäder und Massagen) und für spezifische Heilmittel, wie z. B. Krankengymnastik.

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gelten die Regelungen für gesetzliche Zuzahlungen. Zu den übrigen Kosten, wie Unterbringung und Verpflegung, können wir einen Zuschuss von bis zu 13 Euro pro Tag zahlen. Bei Kleinkindern (1. bis 6. Lebensjahr) mit einer chronischen Erkrankung beteiligen wir uns sogar mit bis zu 21 Euro täglich.

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen finden in speziellen Einrichtungen statt. Dort werden Sie nicht nur behandelt und versorgt, sondern Sie wohnen auch dort.

Wir übernehmen grundsätzlich die vollen Kosten. Sie übernehmen lediglich den Eigenanteil von 10 Euro für jeden Tag der Maßnahme.

Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung

Sie können Ihre Rehabilitationseinrichtung frei wählen. Sollten Sie eine Einrichtung aussuchen, mit der wir keinen Versorgungsvertrag geschlossen haben, tragen Sie anfallende Mehrkosten selbst.

Anschlussrehabilitation

Wenn eine Anschlussbehandlung notwendig ist, folgt sie grundsätzlich auf die stationäre Krankenhausbehandlung. Die Zuzahlung für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beträgt 10 Euro pro Tag (max. für 28 Tage im Kalenderjahr). Dabei wird eine vorangegangene Krankenhausbehandlung angerechnet.

Geriatrische Rehabilitation

Wir unterstützen ältere Menschen nach einem Unfall oder einer Krankheit, dass sie ihren Alltag weiterhin nach ihren Vorstellungen gestalten können. Die Versorgung mit der geriatrischen Rehabilitation kann in der Nähe des Wohnorts oder durch mobile Reha-Teams durchgeführt werden. Auch Versicherte in stationären Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf Rehabilitation.

Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter
(Mutter-/Vater-Kind- bzw. Mutter-/Vater-Kuren)

Für Mütter und Väter bieten wir spezielle Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, die mit oder ohne Kind(er) durchgeführt werden können. Hierfür übernehmen wir die gesamten Kosten. Für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr fällt lediglich die Zuzahlung von 10 Euro je Kalendertag an.

Sie haben Fragen? Bitte sprechen Sie uns an.

Holger Paul

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