Leistungen finden

nach Art

Zusatzleistungen
Serviceangebote
Bonusprogramm VorsorgePlus
Wahltarife

nach Thema

Gesundheit + Früherkennung
Arzt + Krankenhaus
Schwangerschaft + Baby
Urlaub + Ausland
Rehabilitation + Vorsorge
Pflege
Beratung + Hilfe

nach Zielgruppe

Erwachsene
Familien
Kinder
Rentner
Sportliche
Leistungsbewusste
Preisbewusste
Qualitätsbewusste

Kostenerstattung

 

In der Regel weisen Sie sich mit Ihrer Versichertenkarte als unser Versicherter aus und erhalten alle medizinisch notwendigen Leistungen. Diese Form der Abrechnung nennt man Sachleistungsprinzip. Demgegenüber werden Sie beim Kostenerstattungsprinzip als Privatpatient behandelt und erhalten von Ihrem Behandler eine Privatrechnung.

Kostenerstattung – wie funktioniert das?

Unsere Satzungsregelung sieht vor, dass Versicherte anstelle der Sach- oder Dienstleistungen eine Kostenerstattung durch schriftliche Erklärung wählen können.

Die Wahl der Kostenerstattung kann von Ihnen auf einzelne Leistungsbereiche beschränkt oder für den gesamten Leistungsbereich gewählt werden. Mögliche Leistungsbereiche wären: ambulante ärztliche Behandlung, zahnärztliche Behandlung, stationäre Krankenhausbehandlung, Arzneimittel, Hilfsmittel, Heilmittel, sonstige Leistungen.

Entscheiden Sie sich z. B. für die Kostenerstattung bei der ambulanten ärztlichen Behandlung, dann lassen Sie diese sowohl bei Ihrem Hausarzt als auch bei allen Fachärzten im Rahmen der Kostenerstattung durchführen. An diese Entscheidung sind Sie mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden.

Sie erhalten für die private Behandlung eine Privatrechnung, die Sie uns zur Erstattung einreichen können.

Bitte beachten Sie, dass die Art und der Umfang der Leistungen mit Angabe der Diagnosen durch spezifizierte Rechnungen und ärztlichen Verordnungen auf einem Privatrezept nachzuweisen sind. Ein Anspruch auf Erstattung besteht max. in Höhe der Vergütung, die wir bei Erbringung als Sach- oder Dienstleistung zu tragen hätten. Die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen werden von uns abgezogen. Den Erstattungsbetrag kürzen wir um 5 % (maximal 40,00 Euro) für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung. Höhere Eigenbelastungen, z. B. aufgrund anderer Abrechnungsmodalitäten bei Privatliquidationen wegen Chefarztbehandlungen oder wegen der Wahl von Arzneimitteln/Hilfsmitteln, deren Preis über den vereinbarten Festbeträgen liegt, gehen ausschließlich zu Ihren eigenen Lasten.

Wie wähle ich die Kostenerstattung?

Alle gesetzlich Versicherten können anstelle der Abrechnung über die Krankenversichertenkarte eine Kostenerstattung wählen. Sie müssen uns dies lediglich schriftlich mitteilen. Die eigentliche Beratung übernimmt der Leistungserbringer (z. B. Arzt, Krankenhaus). Er muss Sie darüber informieren, dass Sie die Kosten, die nicht von uns übernommen werden dürfen, selbst tragen müssen. Die erfolgte Beratung bestätigen Sie schriftlich gegenüber dem Leistungserbringer.

Hinweis: Ab sofort können Sie sich in Ihrer Apotheke bei der Arzneimittelabgabe im Einzelfall für die Kostenerstattung entscheiden, d. h. Sie binden sich nicht an die Wahl der Kostenerstattung. So können Sie einen Austausch Ihres Medikamentes verhindern. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen maximal die Sachleistungskosten erstatten können.

Wann macht die Kostenerstattung Sinn?

Das Kostenerstattungsprinzip ist sinnvoll, wenn Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die für die Differenzkosten aufkommt.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern zu diesem umfassenden Thema.

Holger Paul

Leistungen Kunden (A – Go)

Angela Möller

Leistungen Kunden (Gr – La)

Sascha Milic

Leistungen Kunden (Le - Schae)

Tina Weidemann

Leistungen Kunden (Schaf – Z)

Valja Braun

Leistungen Kunden

Anschrift
BKK B. Braun Melsungen AG
Grüne Straße 1
34212 Melsungen

Kontakt
Servicenummer  0800 2272830
Telefax 05661 3072
info@bkk-bbraun.de
www.bkk-bbraun.de

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
07:00 - 17:00 Uhr