Sie planen einen Badeurlaub unter Palmen auf einer karibischen Insel, oder möchten als Rucksacktourist quer durch Thailand reisen, um Land und Leute kennenzulernen? Gerade an Fernreisen sind unvergessliche Eindrücke geknüpft - teilweise aber auch erhöhte gesundheitliche Risiken, die aus den andersartigen klimatischen und ökologischen Bedingungen, dem Vorkommen spezifischer Krankheitserreger und dem oftmals niedrigeren hygienischen Standard in tropischen Ländern erwachsen.
Welchen gesundheitlichen Risiken Sie sich aussetzen, welcher Impfschutz empfehlenswert bzw. vorgeschrieben ist, ob Sie eine medikamentöse Malaria-Prophylaxe durchführen sollten oder ob sie verzichtbar ist, welcher Stellenwert anderen Schutzmaßnahmen wie konsequenter Mückenschutz oder Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene zukommt, hängt entscheidend von Ihrem Reiseziel, von Ihrer Reisezeit und von der Art der Reise ab. Versicherte der BKK B. Braun können sich kostenlos eine individuelle BKK-Auslandsimpfschutzberatung erstellen lassen. Hierbei unterstützt uns unser professioneller Partner, das "Centrum für Reisemedizin" in Düsseldorf, welches laufend alle Informationen zu den wichtigen Fragen rund um die Gesundheit bei einem Aufenthalt in über 200 Ländern der Erde zusammenträgt.
Einige dieser Impfungen müssen innerhalb bestimmter Zeiträume mehrmals wiederholt werden, um eine Grundimmunisierung zu gewährleisten. Nutzen Sie unseren kostenlosen Service und fordern Sie Ihre persönliche Auslands-Impfschutzberatung an: Diese Empfehlung sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen. Er kann Ihren individuellen Impfplan prüfen und über weitere Maßnahmen entscheiden, da nur er Ihre persönliche Gesundheitssituation kennt. Die Verantwortung für die Verschreibung von Medikamenten liegt im Ermessen Ihres Arztes.
Erstattung der Impfkosten
Exklusiv für Ihre Versicherten erstattet die BKK B. Braun Melsungen AG die entstandenen Kosten für Schutzimpfungen auch im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise. Die Kosten werden bei Inanspruchnahme eines Vertragsarztes oder des Gesundheitsamtes übernommen. Erstattet werden die ärztliche Impfleistung und der Impfstoff (gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung für den Impfstoff) in voller Höhe auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Wenn Sie Impfrechnungen zur Erstattung einreichen, vermerken Sie bitte auf den Rechnungsunterlagen das private Reiseziel. Die Impfkosten können nur nach erfolgter Behandlung (ggf. nach jedem Impfzyklus) erstattet werden.
Erstattungsfähig sind Reise-Schutzimpfungen zum Beispiel gegen folgende Erkrankungen:
- Cholera
- FSME Zecken-Hirnhautentzündung (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
- Gelbfieber
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Japanische Enzephalitis
- Meningokokken-Meningitis
- Poliomyelitis
- Tollwut
- Typhus